Die Verordnung bezweckt die Erhaltung der See- und Uferlandschaft des Rotsees als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Ausserdem sollen empfindliche Tier- und Pflanzenarten vor Störungen bewahrt und beeinträchtigte Lebensräume so weit als möglich wiederhergestellt werden. Dabei steht die naturnahe Ufervegetation unter besonderem Schutz. Ein weiteres Ziel, das mit der Schutzverordnung angestrebt wird, ist die Sicherung des Gebiets als Erholungs- und Freizeitraum, insbesondere für die Ausübung des Rudersports. Die Verordnung sieht vor, dass die Ruderer im Herbst länger auf dem See trainieren und mehrere Ruderregatten pro Jahr durchführen können.
Vom Frühling bis im Juni 2011 sind insgesamt sind 18 Einsprachen von Firmen und Privatpersonen eingegangen. Bis Ende dieses Jahres werden mit diesen Personen Einigungsgespräche geführt. „Wesentlich ist, dass wir absolut im Fahrplan sind. Wir sind zuversichtlich, dass die Verordnung nächstes Jahr in Kraft treten wird“, so Peter Kull vom Kanton Luzern, Landwirtschaft und Wald (lawa), Abteilung Natur und Landschaft.